Ablauf bei einem Immobilienkauf

Proceso de compra de una vivienda en Castelldefelt

Sie haben endlich das Haus ihrer Träume gefunden!

Der erste Schritt besteht darin, die Reservierung zu formalisieren und einen kleinen Betrag anzuzahlen. Auf  diese  Weise  hat  der  Käufer Vorrang vor anderen potenziellen Käufern, und der Eigentümer hat eine angemessene Zeit, um das vorgelegte finanzielle Angebot zu studieren. Wenn das Angebot angenommen wird, überträgt RENATE KINZ den Reservierungsbetrag an den Verkäufer. Andernfalls wird der  Betrag  an den Käufer zurückerstattet.

 

Der nächste Schritt ist die Unterzeichnung des Vorvertrages "Arras Penitenciales" zwischen dem Käufer und dem  Verkäufer  zum vereinbarten Kaufpreis. In diesem Dokument bestimmen beide Parteien den Zeitpunkt für den Kauf-Verkauf vor dem Notar. Die Zahlung beim Vorvertrag "Arras Penitenciales" beträgt in der Regel 10%  des Kaufpreises.

Der letzte Schritt beim Verkauf einer Immobilie ist die öffentliche Urkunde mit Ihrer Unterschrift, die vor einem Notar erfolgt. Zu diesem Zeitpunkt zahlt der Käufer an den Verkäufer  den  vereinbarten Restbetrag per Überweisung oder per Bankscheck einer  spanischen Bank. Die Wahl des Notars trifft der Käufer.

Käufer aus dem Ausland, müssen den NIE (Identitätsnummer für Ausländer) vorweisen können, sowie ein Bankkonto bei einer spanischen Bank haben. Wenn Sie nicht genug Spanisch sprechen, sollten Sie von einem vereidigten Übersetzer begleitet werden.

 


IM MOMENT DER UNTERZEICHNUNG DER VERKAUFSURKUNDE: DIE VERKAUFSPARTEI MUSS FOLGENDES VORLEGEN:

- Das Original der Kaufurkunde.

- Die ursprünglichen DNI (NIE) des Eigentümers / der Eigentümer.

- Das geltende Zertifikat der Bewohnbarkeit.

- Die letzte bezahlte Rechnung des IBI (Grundsteuer).

- Das Energiezertifikat.

- Die Bescheinigung des Verwalters der Wohngemeinschaft, in der sich die Immobilie befindet, aus der hervorgeht, dass der Verkäufer über die Zahlung der bereits budgetierten Gemeindegebühren und möglichen Extrazahlungen auf dem Laufenden ist.

- Für Gebäude über 50 Jahre muss das ITE-Zertifikat (Technische Inspektion des Gebäudes) vorgelegt werden.

- Die letzten Rechnungen von Wasser, Strom und Gas, damit der Namenswechsel gemacht werden kann.

- Die Schlüssel zum Haus.

 

INFORMATION FÜR DEN EIGENTÜMER ZUM VERKAUF SEINER IMMOBILIE
Um Ihr Haus/Wohnung zum Verkauf zu bearbeiten, benötigen wir eine Kopie der folgenden Dokumente:
- Der von der Immobilie vorgelegte Kundenauftrag /Exclusivität der vom Besitzer unterzeichnet wird .
- Die Eigentumsurkunde der Immobilie.

- Das geltende Zertifikat der Bewohnbarkeit.

- Das Energiezertifikat der Immobilie.

- Die genaue Information der Grundsteuer (IBI) sowie der monatlichen Wohngemeinschaftsausgaben .
- Ein Plan des Hauses.

 

 

 

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