Mietverträge unterliegen der LAU (Ley de Arrendamientos Urbanos – dem spanischen Mietgesetz). Derzeit
beträgt die Laufzeit 5 Jahre, wenn die Miete mit einem privaten Vermieter unterzeichnet wird, und 7 Jahre,
wenn es sich um ein Unternehmen handelt.
RESERVIERUNG: Haben Sie das richtige Mietobjekt gefunden, das Sie gerne anmieten möchten? Dann ist es Zeit, die Reservierung vorzunehmen. Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden, um eine Immobilie anzumieten?
1. Personalausweis
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DNI oder NIE der Person oder Personen, die unterschreiben wird/werden. Ein Ausländer, der beim
Unterschriftstermin den NIE noch nicht vorlegen kann, kann vorläufig mit dem Reisepass unterschreiben und
den NIE nach Erhalt dazufügen.
2. Finanzinformationen
- Wenn Sie für eine dritte Person (Firma) arbeiten, Vorzeigen der letzten 3 Gehaltsabrechnungen und des
Arbeitsvertrages.
- Wenn Sie selbstständig tätig sind, Vorzeigen der letzten 2.
- Mehrwertsteuererklärungen sowie die letzte.
- Einkommensteuererklärung
Sobald der Eigentümer seine Zustimmung gegeben hat, wird die Reservierung mit einem von beiden Parteien unterzeichneten Dokument und einer Anzahlung von 1 Monat formalisiert. Dieser Betrag wird vom Gesamtbetrag bei der Unterschrift abgezogen.
UNTERZEICHNUNG DES MIETVERTRAGS: Bei
Unterzeichnung des Mietvertrags leistet der neue Mieter folgende Zahlungen:
- Der Betrag der ersten Miete
- Die Höhe der vereinbarten Mietkaution und Garantien
WENN SIE DER EIGENTÜMER SIND UND IHRE IMMOBILIE VERMIETEN MÖCHTEN: Um Ihre Immobilie bearbeiten zu können, müssen Sie folgendes Dokumente vorlegen können:
- Der unterzeichnete Vermittlungsgenehmigungsvertrag.
- Die Immobililenagentur-Kommission wird vom Besitzer gezahlt
- Das geltende Zertifikat der Bewohnbarkeit.
- Das Energiezertifikat (wenn Sie es nicht haben, können wir Ihnen bei der Beschaffung helfen).
- Wenn möglich die Urkunde des Eigentums, oder ein Teil davon
- Plan der Immobilie, wenn Sie es haben. Es erleichtert den Mietern beim Einzug und die Platzierung ihrer
Möbel.
- Kopie der letzten Rechnungen der Strom-Wasser und Gaskosten, damit die Namensänderung oder
Kontoüberschreibung erfolgen kann.